Es ist seit 2009 bundesweit möglich, mit einer gegenständlich beschränkten (sektoralen) Heilpraktikererlaubnis die Physiotherapie als eigenständigen und abgrenzbaren Heilberuf auszuüben, ohne Zuweisung durch einen Arzt oder (allgemeinen) Heilpraktiker. Das gilt derzeit nur in der Bundesrepublik Deutschland. Die Zulassung kann nach Aktenlage erfolgen, also nur durch das Einreichen der entsprechenden Nachweise und Qualifikationen, oder durch eine schriftliche und/oder mündliche Prüfung. Die Zulassung regelt das Gesundheitsamt, welches für den jeweiligen Wohnort zuständig ist.
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